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Hinweis zur Kündigung
Ihrer alten Versicherung. Frage zum KFZ
Versicherungswechsel und Antwort.
Ihre Frage: Was ist beim Versicherungswechsel zu beachten?
Der generelle Kündigungstermin für die KFZ-Versicherung ist der 01.
Januar eines Jahres.
Die Kündigung muss mit einem Monat Frist erfolgen, also bis zum
30.November eines Jahres beim Versicherer eingehen.
Außerdem haben Sie ein außerordentliches Kündigungsrecht von einem Monat, wenn Ihr
KFZ Versicherer die Prämien erhöht.
Bei einem Wechsel der KFZ
Versicherung benötigt das Straßenverkehrsamt die VB-Nummer (Versicherungsbestätigungsnummer)
der neuen Versicherungsgesellschaft. (früher Versicherungs-Deckungskarte
oder Doppelkarte genannt). Im Normalfall wird die VB-Nummer
automatisch nach Vertragsabschluss vom Versicherer direkt an die Zulassungsstelle geschickt wird.
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Geben hier Sie für den
Versicherungsprämien Vergleich
der KFZ Versicherungen die Fahrzeugdaten des zu versichernden KFZ ein.
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